Abrechnung und Ablauf

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer notwendigen psychischen Erkrankung notwendig ist.

 

Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung und – mit Ausnahme einer Akutbehandlung – eine antragspflichtige Leistung.   

Privatversicherte, Selbstzahler*innen, Beihilfe versichert

Hier erfolgt bei entsprechender Indikation für eine ambulante Psychotherapie die Abrechnung gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 

 

Die jeweils aktuelle Fassung ist abrufbar unter https://www.bptk.de/recht/verguetung/

 

Bitte informieren Sie sich darüber hinaus bei Ihrer privaten Krankenversicherung zu den Abrechnungsmöglichkeiten, da die Verträge sehr unterschiedlich sind.

Kosten für eine Hypnotherapie

Die Kosten für hypnotherapeutische Behandlungen sind Selbstzahlerleistungen und richten sich nach Dauer und Aufwand. Alle notwendigen Einzelheiten besprechen wir im Rahmen eines Vorgesprächs.


Wie ist der Ablauf?

Im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde wird gemeinsam geklärt, ob eine Psychotherapie oder vielleicht auch eine andere Maßnahme für die individuelle Situation geeignet ist. 

 

Während meiner telefonischen Sprechzeiten gibt es die Möglichkeit, einen Sprechstundentermin mit mir persönlich zu vereinbaren. Eine Überweisung ist dann nicht erforderlich, es reicht die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte. Die aktuellen Sprechzeiten erfahren Sie über meinen Anrufbeantworter.

 

Der genaue weitere Ablauf wird dann während einer solchen Psychotherapeutischen Sprechstunde mit Ihnen besprochen.

 

Weiterführende Informationen zur ambulanten Psychotherapie sind abrufbar unter https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2021/08/bptk_patientenbroschuere_2021.pdf


Haben Sie Fragen?

Bei Fragen oder bei Interesse senden Sie mir bitte eine Nachricht.
Um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren, rufen Sie mich gerne an 033981-502 988